Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Miteinander Lörrach setzen sich Bundestagsabgeordneter Takis Mehmet Ali und Landtagsabgeordneter Jonas Hoffmann für Verbesserungen bei Sprachkursen für Geflüchtete und Migranten ein.
In einem Schreiben an den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Hans-Eckhard Sommer, hatte Hoffmann sich erkundigt, wie Sprachschulen geprüft und ein Vergleichsniveau sichergestellt werden. Hierauf hatte das BAMF auf das Zulassungsverfahren für private und öffentliche Anbieter von Sprachkursen verwiesen. Jonas Hoffmann und Robert Kölblin, Vorsitzender des Arbeitskreises Miteinander, kritisieren die ausweichende Antwort des BAMF. Kölblin bemerkt: „Sprachkurse müssen dazu dienen, dass hier Ankommende sich in die Gesellschaft einbringen können, indem sie befähigt werden, sich zu verständigen. Verständigung ist die Grundlage, um eine Arbeit aufnehmen zu können.“ Und Hoffmann ergänzt: „Für Unternehmen ist es wichtig, dass sie Zertifikaten vertrauen können. Wenn eine Person ein Sprachzertifikat vorweist, muss in ihrem Sinne auch sichergestellt sein, dass sie auf dem entsprechenden Niveau sprechen und verstehen kann.“ Das BAMF verstecke sich hinter einer theoretischen Festlegung von Prozessen.“
Gemeinsam mit Hoffmann fordert auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Takis Mehmet Ali die Abnahme der Prüfungen in Sprachkursen durch staatliche Stellen zur Qualitätssicherung. „Wer einen Sprachkurs absolviert, der muss sich auch auf die Qualität der Anbieter verlassen können. Dazu gehört auch, dass pädagogische Konzepte für bestimmte Bedarfskonstellationen der Teilnehmer:innen vorliegen müssen. Grundsätzlich sind kleine Lehrgruppen wichtig, um mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Teilnehmer:innen zu haben. Wenn wir von Ankommenden eine gute Integration fordern, muss sie auch ermöglicht werden. Sprache ist hierbei der Schlüssel“, so Mehmet Ali. Angeregt hatte Hoffmann auf Bitte des Arbeitskreises Miteinander auch einen Nachteilsausgleich für Teilnehmende an Kursen analog zu Regelungen an deutschen Schulen. Das BAMF lehnt dies ab. Der Bitte, Sprachkurse für ukrainische Geflüchtete zu öffnen, hatte das BAMF in seiner Antwort entsprochen. Integrations- und Orientierungskurse werden auch Personen angeboten, die kein Asyl beantragt haben und sich nach §24 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland befinden