Transparenz

Transparenz ist für mich als Abgeordneter oberstes Gebot. Daher findet ihr hier alle meine Einnahmen, Ausgaben als auch Termine, Ämter und Beteiligungen in Vereinen.

Art der Einnahme/Ausgabe Stand 2025EinnahmenAusgaben
Aufwandsentschädigung (Brutto)9.322 Euro (monatlich)
Altersvorsorge als Abgeordneter2.169 Euro (monatlich)
Allgemeine Kosten für das Wahlkreisbüro und Reisen2.500 Euro (monatlich)
Mandatsträger- und Parteiabgabeca. 800 Euro (monatlich)
Entschädigung als Kreisrat ca. 1.200 Euro (jährlich)
Dozententätigkeit an der DHBW ca. 1.000 Euro (jährlich)

Zusätzlich stehen jeder Abgeordneten und jedem Abgeordneten in Baden-Württemberg Budgets für Mitarbeitende (monatlich rund 12.500 Euro) sowie ein Ausstattungs- und Technikbudget in Höhe von rund 12.000 Euro für die gesamte Legislaturperiode zur Verfügung.

Termine mit Bürger*innen und Interessengruppen

Interessengruppen und Lobbyismus werden häufig tendenziell abwertend mit undemokratischer Einflussnahme oder Korruption assoziiert. Da in unserer Politiker-Blase in Stuttgart aber nicht immer alles ankommt, was im Wahlkreis und im Land Wichtiges passiert, ist mir der Austausch mit Bürger*innen sehr wichtig.

Teilnahme an Parlamentarischen Abenden

An diesen meist geschlossenen Veranstaltungen laden Interessenverbände baden-württembergische Abgeordnete und Regierungsmitglieder zum „offenen Dialog“. (…) Der Zweck ist Informationsaustausch zwischen diesen Verbänden, der Politik und Verwaltung. Größtenteils geht es um aktuelle politische Fragen und darum, dass die Verbände Politiker*innen für ihre Anliegen gewinne. Neben Unternehmen und Industrie richten aber unter anderem auch Sozialverbände und Gewerkschaften diese Veranstaltungen aus, die unser Wissen zu bestimmten Fragen und Herausforderungen aktualisieren und verbessern können.

Mitgliedschaften

Politische Werbung

Diese Veröffentlichung beinhaltet Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.

Als politische Werbung gilt die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interne Tätigkeiten bzw. als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, sofern dies durch oder für einen politische Akteur bzw. in dessen Namen geschieht oder dazu geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl bzw. eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs-bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.

Werbemaßnahmen wie lokale Zeitungsanzeigen, Druckerzeugnisse, Give-aways sowie Werbeflächen wurden aus Mitteln des SPD-Kreisverbands, aus Mitgliederspenden sowie aus privaten Mitteln finanziert.

Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Baden- Württemberg am 08.03.2026

Meldestelle: Für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gem. Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 nehmen Sie bitte Kontakt auf zu info@hoffmann-spd.de

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