Pressemitteilung: Hoffmann fordert 365-Euro-Ticket des RVL

Der Lörracher SPD-Landtagsabgeordnete Jonas Hoffmann fordert den RVL auf, ein 365-Euro-Ticket anzubieten, das in ganz Baden-Württemberg gültig ist. Das Ticket soll es nach Willen der grün-schwarzen Landesregierung nur für Schüler, Auszubildenden und Studierenden und nur bei finanzieller Beteiligung der Kommunen geben. „Natürlich setze ich mich weiter dafür ein, dass es dieses Ticket künftig für alle Bürgerinnen und Bürger geben wird und das bei voller Kostenübernahme durch das Land. Jetzt aber müssen erstmal RVL und der Kreis Lörrach aktiv werden“, betont Hoffmann.   

Nachdem die SPD-Landtagsfraktion bereits 2019 die Einführung eines landesweiten Jugendtickets für Busse und Bahnen beantragt hatte, begrüßt Hoffmann nun die Einführung des 365-Euro-Jugendtickets in Baden-Württemberg. Gleichzeitig bedauert er, dass die Landesregierung vor kurzem den weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion in den Haushaltsberatungen abgelehnt hatte. Dieser zielte darauf, das Jugendticket zumindest auf Senioren und finanziell schwächere Personen auszuweiten. “Die Landesregierung verpasst es hier gerade für die Menschen, die finanziell an der Wand stehen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen”, macht der SPD-Abgeordnet deutlich.

Zudem kritisiert Hoffmann, dass das Land dieses Ticket nicht vollumfänglich finanzieren will. Nach den vorgesehenen Regelungen trägt das Land 70% der Kosten, die restlichen 30% sollen die Kommunen finanzieren. “Trotzdem brauchen wir dieses Ticket auch im Kreis Lörrach”, sagt Hoffmann und fordert den RVL und die kommunalen Träger auf, in Verhandlungen zu gehen, wie dies möglich werden kann

Hoffmann betont darüber hinaus, dass das Verkehrsministerium nur mit einem umfassenden 365-Euro-Ticket seinem im Nachhaltigkeitsbericht von 2014 festgelegten Ziel nachkommen könne, bis 2030 die Fahrgastzahlen im ÖPNV tatsächlich zu verdoppeln. “Mobilität ist zentral für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und darf daher nicht vom Einkommen abhängig bleiben. Sie dürfen nicht denen vorbehalten sein, die sich ohne allzu große Einschnitte auch noch einen Zweitwagen leisten können.“.

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