Hoffmann feiert neues Kommunalwahlrecht

SPD-Landtagsabgeordneter Jonas Hoffmann freut sich über die am Mittwoch im Landtag beschlossene Reform des Kommunalwahlrechts. Durch die Reform können 16-Jährige in den Gemeinderat gewählt werden und Wohnungslose wählen. Insgesamt können so mehr Bürgerinnen und Bürger an Kommunalwahlen teilnehmen.

Die Reform beinhaltet unter anderem den Wegfall der Altersgrenzen bei der Bürgermeisterwahl: zuvor konnte man frühestens mit 25 Jahren und mit höchstens 67 Jahren ins Amt gewählt werden. Künftig ist eine Wahl zum Bürgermeister mit 18 Jahren möglich. Kritisch sieht Hoffmann die neue Regelung einer Stichwahl zwischen den zwei bestplatzierten Kandidierenden in einem notwendigen zweiten Wahlgang: “Dass sich die Grünen einer besseren Lösung für den zweiten Wahlgang verweigert haben, kann noch für Schwierigkeiten sorgen. Hier wird zugunsten von zweitplatzierten Grünen-Kandidierenden in Großstädten ein für mittelgroße und kleine Kommunen problematischer Prozess etabliert. Bitter, dass eine gute Regelung hier hinter politischem Kalkül zurückstehen muss.” 

Die neue Gesetzesänderung ermöglicht auch, dass wohnungslose Personen nun bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. «Wohnungslose sind an vielen Stellen benachteiligt. Aber auch ihre Stimme muss gelten und gehört werden. Es war längst überfällig, dass Baden-Württemberg ermöglicht, was in acht anderen Bundesländern schon Fakt ist!», so Hoffmann.

Seit April 2013 dürfen 16-Jährige bei Kommunalwahlen wählen, bislang durften sie jedoch nicht selbst in den Gemeinderat gewählt werden. Mit der am Mittwoch beschlossenen Gesetzesnovelle ist es nun möglich, dass 16-Jährige in den Gemeinderat einziehen können. SPD-Politiker Hoffmann sieht das als Chance: «Dass Jugendliche Verantwortung übernehmen wollen, sehen wir zum Beispiel bei der Feuerwehr, in Jugendparlamenten, Vereinen oder Bewegungen wie FridaysForFuture. Dass sie jetzt an der politischen Gestaltung ihrer Gemeinde aktiv mitgestalten können, ist ein großer Gewinn.» Erstmalig 2024 wird das neue Kommunalwahlrecht angewandt.

Nach oben scrollen